Ethikrichtlinie
Alle an der Erstellung einer wissenschaftlichen Studie beteiligten Parteien (Autor, Herausgeber, Gutachter und Verlag) zielen darauf ab, zur Förderung der Wissenschaft in korrekter Weise beizutragen. In wissenschaftlichen Arbeiten, die zu diesem Zweck erstellt wurden, ist die Einhaltung wissenschaftlicher ethischer Grundsätze von großer Bedeutung. Diese ethischen Grundsätze basieren auf den Richtlinien und Leitlinien des Committee on Publication Ethics (COPE), des Directory of Open Access Journals (DOAJ), der Open Access Scholarly Publishers Association (OASPA) und der World Association of Medical Editors (WAME). Die Alma Mater – Zeitschrift für interdisziplinäre Kulturforschungen verpflichtet sich, die folgenden ethischen Verantwortlichkeiten in jeder Phase des Publikationsprozesses zu übernehmen und zu erfüllen.
Alle Artikel, die zur Begutachtung bei der Zeitschrift eingereicht werden, müssen original und unveröffentlicht sein und dürfen sich nicht an anderer Stelle im Begutachtungsprozess befinden. Jeder Artikel durchläuft ein anonymisiertes Peer-Review-Verfahren durch mindestens einen Herausgeber und zwei Gutachter (Double-Blind-Peer-Review-Verfahren). Plagiate, Duplikation, Ghostwriting/nicht offengelegte Autorenschaft, Datenfälschung, Salamitaktik, Urheberrechtsverletzungen und das Verschweigen von Interessenkonflikten werden als unethisches Verhalten betrachtet.
Artikel, die zur Veröffentlichung eingereicht werden, müssen einen Ähnlichkeitsbericht durch Plagiatserkennungsprogramme (z. B. iThenticate, Turnitin) einreichen. Die Ähnlichkeitsrate sollte 15 % nicht überschreiten.
Alle Artikel, die den von der Zeitschrift übernommenen ethischen Standards nicht entsprechen, werden abgelehnt und von der Veröffentlichung ausgeschlossen. Dies gilt auch für Artikel, bei denen nach der Veröffentlichung potenzielle Unregelmäßigkeiten oder Unregelmäßigkeiten festgestellt werden.
Autorenschaft des Manuskripts
Die Alma Mater – Zeitschrift für interdisziplinäre Kulturforschungen hält sich an die höchsten Standards der Forschungsethik und übernimmt die folgenden internationalen Grundsätze der Forschungsethik. Die ethische Konformität der Artikel liegt in der Verantwortung der Autoren.
Pflichten der Autoren
Die wissenschaftliche und ethische Konformität der bei der Alma Mater – Zeitschrift für interdisziplinäre Kulturforschungen eingereichten Artikel liegt in der Verantwortung des/der Autors/Autoren:innen. Der/Die Autor:in muss sicherstellen, dass der Artikel originell ist, nicht bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurde und sich nicht in einem anderen Begutachtungsprozess befindet. Es sollten die geltenden Urheberrechtsgesetze und -vereinbarungen beachtet werden. Urheberrechtlich geschütztes Material (wie Tabellen, Abbildungen oder umfangreiche Zitate) sollte nur mit der erforderlichen Genehmigung und unter Angabe der Quelle verwendet werden. Die Ideen anderer Autoren:innen, die verwendeten Studien oder Quellen sollten in Übereinstimmung mit den Schreibregeln und ethischen Grundsätzen verwendet und im Literaturverzeichnis angegeben werden.
Alle Autoren:innen des eingereichten Artikels sollten einen direkten akademischen und wissenschaftlichen Beitrag zur Arbeit geleistet haben. Als „Autor:in“ gilt eine Person, die einen wesentlichen Beitrag zur Konzeption, Organisation, Datenerhebung, Analyse oder Interpretation einer veröffentlichten Forschung geleistet hat oder am Schreiben des Artikels oder an dessen kritischer Überarbeitung hinsichtlich intellektuellen Inhalts beteiligt war. Weitere Bedingungen für die Autorenschaft umfassen die Planung, Durchführung und/oder Überarbeitung der in der Studie dargestellten Forschung. Die Bereitstellung von Finanzmitteln, die Datenerhebung oder die Beratung der Forschungsgruppe allein berechtigen nicht zur Autorenschaft. Alle in der Arbeit genannten Personen müssen alle oben genannten Kriterien erfüllen, und jede Person, die die genannten Kriterien erfüllt, kann als Autor:in in die Arbeit aufgenommen werden. Die Reihenfolge der Autorennamen sollte eine gemeinsame Entscheidung der Autoren:innen der jeweiligen Studie sein. Alle Autoren:innen müssen ihre Autorenschaftsreihenfolge im Copyright-Vereinbarungsformular unterschreiben.
Personen, die nicht die erforderlichen Kriterien für eine Autorenschaft erfüllen, aber zur Studie beitragen, sollten im Abschnitt „Danksagung/Beitragsbeschreibung“ aufgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Personen, die technische Unterstützung leisten oder finanzielle und materielle Unterstützung bieten.
Alle Autoren:innen müssen finanzielle Beziehungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse offenlegen, die möglicherweise die Ergebnisse oder die wissenschaftliche Bewertung der Forschung beeinflussen könnten. Wenn ein:e Autor:in einen wesentlichen Fehler oder Mangel in seinem veröffentlichten Artikel feststellt, ist er verpflichtet, den/die Herausgeber:in unverzüglich zu kontaktieren, um bei der Berichtigung oder dem Rückzug des Artikels mitzuwirken.
Pflichten der Herausgeber:innen und Gutachter:innen
Die Chefredakteure der Zeitschrift bewerten Artikel unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der sexuellen Orientierung, der Nationalität, dem religiösen Glauben und der politischen Philosophie der Autoren:innen. Herausgeber:innen stellen sicher, dass die zur Begutachtung eingereichten Artikel ein faires Double-Blind-Peer-Review-Verfahren durchlaufen. Sie garantieren, dass alle Informationen zu eingereichten Artikeln vertraulich behandelt werden, bis der Artikel veröffentlicht wird. Herausgeber:innen und Sektionsleiter:innen sind für die Gesamtqualität des Inhalts und der Veröffentlichung verantwortlich. Sie können gegebenenfalls einen Fehlerbericht veröffentlichen oder Korrekturen vornehmen.
Herausgeber:innen lassen keine Interessenkonflikte zwischen Autoren:innen, Sektionsleitern:innen und Gutachtern:innen zu. Herausgeber:innen haben die volle Autorität bei der Ernennung von Gutachtern:innen und der endgültigen Entscheidung über Artikel, die in der Zeitschrift veröffentlicht werden sollen.
Gutachter:innen, die zur Bewertung des Artikels berufen werden, dürfen keine Interessenkonflikte mit der Forschung, den Autoren:innen und/oder den finanziellen Unterstützern:innen der Forschung haben. Gutachter:innen sollten zu einer objektiven Bewertung kommen. Sie sollten sicherstellen, dass alle Informationen über eingereichte Artikel vertraulich behandelt werden, und sollten, falls sie eine Urheberrechtsverletzung oder ein Plagiat seitens des Autors bemerken, dies dem/r Herausgeber:in melden. Wenn ein:e Gutachter:in sich bezüglich des Themas des Artikels nicht kompetent fühlt oder nicht rechtzeitig antworten kann, sollte er den/r Herausgeber:in umgehend über diese Situation informieren und um Ausschluss aus dem Begutachtungsprozess bitten.
Während des Begutachtungsprozesses stellt der/die Herausgeber:in klar, dass die zur Begutachtung gesendeten Artikel das geistige Eigentum der Autoren:innen sind und dass es sich um vertrauliche Kommunikation handelt. Gutachter:innen und Mitglieder des Redaktionsausschusses dürfen einen zur Begutachtung eingereichten Artikel nicht mit anderen Personen besprechen. Herausgeber:innen sind dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit der Identität der Gutachter:innen zu gewährleisten. In einigen Fällen können mit Entscheidung des Herausgebers Kommentare der betreffenden Gutachter:in an andere Gutachter:innen, die denselben Artikel begutachten, weitergeleitet werden, um sie in diesem Prozess zu informieren.
(Eylül 2024)